Wir bieten in regelmäßigen
Abständen Aufbauseminare an. Melde Dich einfach während unserer
Bürozeiten
telefonisch an oder nutze unser Kontaktformular.
Wer muss am AFS
teilnehmen?
Fahrerlaubnisinhaber*innen, die sich noch in
der Probezeit befinden und bei einem A-Verstoß oder zwei
B-Verstöße erwischt wurden. Die Probezeit verdoppelt sich
dadurch von zwei auf vier Jahre. Außerdem ordnet die
Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall das besagte Aufbauseminar
(ASF) an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule (z.B.
bei uns) stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht. Eine
Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3
StVG).
Warum?
Aufgrund des Verstoßes wird davon ausgegangen, dass Du, als
Führerscheinneulinge mit geringer Praxiserfahrung, Risiken und
Gefahren nicht ausreichend einschätzen kannst. Deshalb ist das
Seminar im Speziellen darauf ausgerichtet Dein
Risikobewusstsein zu fördern und Gefahren besser zu
erkennen.
Dauer
Ein ASF Seminar geht über 4 Unterrichtseinheiten á 135 Minuten.
Abschließend findet eine 30-minütige Beobachtungsfahrt
statt.