Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
mit
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit
Leichte vierrädrige Kleinkrafträder
mit
Kein
Einschluss anderer Klassen · Zusammenfassung der
"alten" Klassen M und S
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Einschluss Klasse AM
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Einschluss Klasse AM, A1; Bei
zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber
kein theoretische Prüfung erforderlich.
Klasse A
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW
oder
Einschluss Klassen A1, A2 und AM
Klasse
B
Mindestalter: 18 Jahre bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem
Fahren
Kraftfahrzeuge (außer
solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Klasse
BE
Mindestalter: 18 Jahre bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem
Fahren
Zugfahrzeug der Klasse
B in Kombination mit Anhänger oder
Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von
mehr 750 kg und nicht mehr als
3.500 kg
Vorbesitz Klasse B · Es ist keine Theorieprüfung erforderlich, Übungsfahrten + 5 Sonderfahrten und die praktische Prüfung sind Pflicht. |
Die Zusatzausbildung der Klasse B96 bilden wir leider im Moment nicht aus.
Der Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung ist möglich.